Maskenpflicht ab 04.04.2022

Am Sonntag, 03.04.2022 endet auch in NRW die Bundesvorschrift zum Tragen von Schutzmasken in Innenräumen. Somit besteht keine gesetzliche Pflicht, beim Einkaufen eine Maske zu tragen.

In den vergangenen 2 Jahren haben aber eben diese Schutzmasken auch bei uns dazu beigetragen, die Verbreitung des Covid Virus so zu verlangsamen, daß es weder zum Ausfall ganzer Abteilungen, noch zu Ladenschließungen gekommen ist.

Deshalb dürfen Sie ab Montag, 04.04.2022 beim Einkauf in unserem Markt gerne weiterhin eine Maske tragen, um sich, andere Kunden und unsere Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion zu schützen.
Dies ist eine Empfehlung und wir werden Kunden ohne Maske nicht anders behandeln als Kunden mit Maske. Gleiches erwarten wir auch von unseren Kunden und bitten, von Diskussionen mit unseren Mitarbeitern oder anderen Kunden in unseren Räumlichkeiten Abstand zu nehmen.